SYNCHRONY-FONDS

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Erhalten Sie weitere 0,25 % Zinsen, wenn Sie Ihr Sparkonto um mindestens 100 Anteile an Synchrony-Fonds ergänzen

Das Programm Avantage service richtet sich ausschliesslich an in der Schweiz wohnhafte natürliche Personen

Bitte bestätigen Sie Ihr Wohnsitzland:

Die auf dieser Website aufgeführten Informationen zu den Anlagefonds stellen weder ein Angebot noch eine Anlageempfehlung dar. Sie können nicht als Grundlage für eine Anlage- oder eine sonstige Entscheidung herangezogen werden. Jede Anlageentscheidung muss auf einer fundierten und individuellen Fachberatung beruhen.

Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der persönlichen Situation der jeweiligen Anlegerin bzw. des jeweiligen Anlegers und kann sich ändern. Anlegerinnen und Anleger sind persönlich für die Feststellung und Einhaltung der anwendbaren Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf die Zeichnung, den Erwerb, das Halten, den Verkauf oder die Rückgabe von Anlagefonds sowie für Ausschüttungen solcher Fonds verantwortlich. Anlegerinnen und Anlegern wird empfohlen, vor jeglicher Anlageentscheidung die Dienste eines persönlichen Fachberaters in Anspruch zu nehmen.

Die Mitglieder der BCGE-Gruppe können als Teil- oder sonstige Entschädigung eine einmalige oder wiederkehrende Vergütung erhalten (z. B. Ausgabekommissionen, Vertriebsentschädigungen, Bestandespflegekommissionen).

Was sind Ihre Vorteile?

  • Seit mehr als 20 Jahren eine Referenz im schweizerischen und internationalen Markt

  • Eine Marke mit im Marktvergleich überdurchschnittlichem Wachstum

  • Eine Fondspalette mit den besten Unternehmen und Emittenten

Häufige Fragen

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich einen Bonus auf meine Ersparnisse erhalte?
+

Sobald Sie ein Sparkonto BCGE Epargne besitzen, können Sie dank folgende Boni 0,25 bis 2 % zusätzliche Zinsen auf Ihre Ersparnisse erzielen: 

  • +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: +0,25 %, wenn Sie während des Kalenderjahres eine Nettoeinlage auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne tätigen, und weitere +0,25 %, wenn Sie ein Vorsorgekonto Epargne 3 (mit einem Guthaben von mind. CHF 10 000) oder mind. 100 Synchrony-Fondsanteilen (CH) besitzen. Folgende Synchrony-Fonds kommen in Betracht:
    • Synchrony (CH) Guardian (CHF) N° de valeur: 39875014
    • Synchrony (CH) Defensive (CHF) N° de valeur: 1822141
    • Synchrony (CH) Balanced (CHF) N° de valeur: 277239
    • Synchrony (CH) Balanced (EUR) N° de valeur: 2482999
    • Synchrony (CH) Dynamic (CHF) N° de valeur: 4262988
    • Synchrony (CH) World Equity (CHF) N° de valeur: 4263004
  • +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: wenn Sie mind. 40 BCGE Aktien besitzen;
  • +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: wenn Sie über ein «Best of»-Verwaltungsmandat in Höhe von mind. CHF 50 000 verfügen;
  • +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: wenn Sie über ein Hypothekendarlehen für Wohneigentum in Höhe von mind. CHF 200 000 bei der BCGE verfügen.
Ich bin Inhaber eines Vorsorgekontos Epargne 3 mit einem Guthaben von mehr als CHF 10 000 oder besitze mehr als 100 Synchrony-Fondsanteilen, aber ich habe keine Nettoeinlage auf mein Sparkonto BCGE Epargne getätigt: Erhalte ich dennoch meinen Bonus?
+

Nein. Um den Bonus, der Inhaberinnen oder Inhabern eines Vorsorgekontos Epargne 3 oder von Synchrony-Fondsanteilen gewährt wird, zu erhalten, müssen Sie eine Nettoeinlage von mind. CHF 1.- auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne tätigen. Das bedeutet, dass Ihre jährlichen Geldeingänge Ihre jährlichen Geldausgänge um mind. CHF 1.- (ohne Zins- und Bonuszahlung per 31. Dezember) übersteigen müssen. Die Mindesteinlage muss vor dem 26. Dezember eines jeden Jahres erfolgen.

Welche Höchstgrenzen gelten für die Berechnung des Zinsbonus?
+

Die Grundlage für die Berechnung des Zinsbonus ist die Gesamtsumme aller Kontosalden mit folgende Höchstgrenzen: 

  • wird ein Bonus gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 10 000;
  • werden zwei Boni gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 30 000;
  • werden drei Boni gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 100 000;
  • werden vier Boni gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 300 000.

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