Häufige Fragen
Avantage service ist ein Treueprogramm, mit dem Kundinnen und Kunden unter bestimmten Bedingungen bis zu 2 % zusätzliche Zinsen auf Ihrem Sparkonto BCGE Epargne erzielen können.
Das Programm Avantage service steht allen natürlichen Personen über 18 Jahren, die über ein Sparkonto BCGE Epargne verfügen, offen.
Sobald Sie ein Sparkonto BCGE Epargne besitzen, können Sie dank folgende Boni 0,25 bis 2 % zusätzliche Zinsen auf Ihre Ersparnisse erzielen:
- +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: +0,25 %, wenn Sie während des Kalenderjahres eine Nettoeinlage auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne tätigen, und weitere +0,25 %, wenn Sie ein Vorsorgekonto Epargne 3 (mit einem Guthaben von mind. CHF 10 000) oder mind. 100 Synchrony-Fondsanteilen (CH) besitzen. Folgende Synchrony-Fonds kommen in Betracht:
- Synchrony (CH) Guardian (CHF) N° de valeur: 39875014
- Synchrony (CH) Defensive (CHF) N° de valeur: 1822141
- Synchrony (CH) Balanced (CHF) N° de valeur: 277239
- Synchrony (CH) Balanced (EUR) N° de valeur: 2482999
- Synchrony (CH) Dynamic (CHF) N° de valeur: 4262988
- Synchrony (CH) World Equity (CHF) N° de valeur: 4263004
- +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: wenn Sie mind. 40 BCGE Aktien besitzen;
- +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: wenn Sie über ein «Best of»-Verwaltungsmandat in Höhe von mind. CHF 50 000 verfügen;
- +0,5 % Zinsen auf Ihre Ersparnisse: wenn Sie über ein Hypothekendarlehen für Wohneigentum in Höhe von mind. CHF 200 000 bei der BCGE verfügen.
Die Auszahlung erfolgt automatisch zusammen mit der Zinszahlung am Ende des Jahres direkt auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne.
Nein. Um den Bonus, der Inhaberinnen oder Inhabern eines Vorsorgekontos Epargne 3 oder von Synchrony-Fondsanteilen gewährt wird, zu erhalten, müssen Sie eine Nettoeinlage von mind. CHF 1.- auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne tätigen. Das bedeutet, dass Ihre jährlichen Geldeingänge Ihre jährlichen Geldausgänge um mind. CHF 1.- (ohne Zins- und Bonuszahlung per 31. Dezember) übersteigen müssen. Die Mindesteinlage muss vor dem 26. Dezember eines jeden Jahres erfolgen.
Nein, die auf das Sparkonto BCGE Epargne überwiesenen Zinsen (Basiszins und «Avantage service»-Prämie) gelten nicht als Einzahlung. Direkt auf Ihr Sparkonto BCGE Epargne überwiesene Dividenden- und Couponzahlungen werden hingegen als Einzahlung betrachtet.
Die «Avantage service»-Prämie wird pro rata temporis ab dem Datum der Eröffnung des Sparkontos BCGE Epargne berechnet, sofern die Leistungen im Zusammenhang mit dem Programm vor dem 29. Juni eröffnet wurden (mit Ausnahme der Nettoeinlage, die zwischen dem 1. Januar und dem 26. Dezember erfolgen kann).
Ja. Bei mehreren Hypothekendarlehen, deren Gesamtbetrag mind. CHF 200 000 beträgt, haben Sie Anspruch auf den Bonus, sofern die Darlehen vor dem 29. Juni des laufenden Jahres ausgezahlt werden.
Ja. Um einen Bonus zu erhalten, muss die Eröffnung eines Vorsorgekontos Epargne 3, die Zeichung von Synchrony-Fondsanteilen, der Kauf von BCGE Aktien, die Unterzeichnung eines «Best of»-Verwaltungsmandats oder die Aufnahme eines Hypothekendarlehens vor dem 29. Juni eines jeden Jahres erfolgen.
Nein. Um einen Bonus zu erhalten, muss das Vorsorgekonto Epargne 3 einen Saldo von mind. CHF 10 000 aufweisen. Eine einmalige Überweisung genügt.
Um vom Zinsbonus profitieren zu können, muss der Mindestanlagebetrag vor dem 29. Juni des laufenden Jahres auf das Depot eingezahlt werden.
Die Grundlage für die Berechnung des Zinsbonus ist die Gesamtsumme aller Kontosalden mit folgende Höchstgrenzen:
- wird ein Bonus gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 10 000;
- werden zwei Boni gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 30 000;
- werden drei Boni gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 100 000;
- werden vier Boni gewährt, liegt die Höchstgrenze zur Berechnung der Vergütung bei insgesamt CHF 300 000.
Ein Bestens-Kaufauftrag ist ein unlimitierter Auftrag (ohne Festlegung eines Höchst- oder Mindestpreises). Er hat Vorrang vor allen anderen Auftragsarten und wird zum Handel mit liquiden Wertpapieren benützt. Er wird in der Regel für leicht handelbare Wertpapiere sofort ausgeführt.
Ein Kurslimit wird verwendet, wenn eine Person sich für einen Höchstkurs entscheidet, den sie nicht überschreiten möchte, um einen Titel während eines bestimmten Zeitraums zu erwerben.
Bei einem Stop-Loss-Auftrag erfolgt die Auslösung erst, wenn der Titel einen bestimmten Preis erreicht.
Durch die Wahl der Stop-Limit-Funktion wird der Auftrag ausgelöst, wenn der Kurs des Wertpapiers eine definierte Schwelle erreicht, wobei ein Höchstkurs festgelegt wird, der nicht überschritten werden soll.
Ein Bestens-Verkaufsauftrag ist ein unlimitierter Auftrag (ohne Festlegung eines Höchst- oder Mindestpreises). Er hat Vorrang vor allen anderen Auftragsarten und dient dem Handel mit liquiden Wertpapieren. Er wird in der Regel für leicht handelbare Wertpapiere sofort ausgeführt.
Ein Verkaufskurslimit wird verwendet, wenn eine Person einen Mindestpreis festlegt, zu dem sie ein Wertpapier während eines bestimmten Zeitraums verkaufen möchte.
Bei einem Stop-Loss-Verkaufsauftrag erfolgt die Auslösung erst, wenn der Kurs des Wertpapiers niedriger oder gleich dem festgelegten Betrag ist.
Durch die Wahl der Stop-Limit-Funktion wird der Verkaufsauftrag nach Erreichen der festgelegten Kursschwelle des Wertpapiers ausgelöst, wobei ein Minimalkurs bestimmt wird, nach dessen Erreichen ein Person nicht mehr verkaufen will.